Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet. Kann ich die Abrechnung des Verwalters an meinen Mieter weiterreichen? Der Verwalter hat die Kosten bereits in umlegbare und nicht umlegbare Kosten geteilt.
Hausgeld und Betriebskostenabrechnung sind zweierlei. Ein schlichtes Weiterreichen ist daher nicht möglich. Welche Kosten Sie tatsächlich Ihrem Mieter in Rechnung stellen können, hängt darüber hinaus von Ihrem konkreten Mietvertrag ab. Auch nach welchen Verteilungsschlüsseln Sie die einzelnen Betriebskosten Ihrem Mieter anlasten dürfen, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag. Beides ist nicht zwangsläufig identisch mit der Hausgeldabrechnung. Beispiel: Der Verwalter legt Kosten nach Miteigentumsanteilen um, Sie haben mit Ihrem Mieter jedoch eine Kostenverteilung nach m² oder nach Personenzahl vereinbart.
Ergänzen Sie auf jeden Fall noch die Grundsteuer, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Diese ist in der Hausgeldabrechnung in der Regel nicht enthalten. Prüfen Sie außerdem, ob die angegebenen Verteilungsschlüssel verständlich sind und geben Sie Ihren Mietern im Zweifel zusätzliche Erläuterungen.
"(Quelle: Vermieter Recht aktuell, Nr. 01 Januar 2016)"