Wichtig ist die korrekte Angabe der Parteien im Mietvertrag. Wenn an mehrere Personen vermietet wird, z. B. an ein Ehepaar oder eine Wohngemeinschaft, sollten unbedingt alle Personen im Mietvertrag als Mieter bezeichnet werden und natürlich den Vertrag auch unterzeichnen. Das führt dazu, dass auch alle Personen als so genannte Gesamtschuldner jeweils in voller Höhe für die Vertragerfüllung haften. Wenn nun einer die Miete nicht zahlen kann, sind die anderen – jeder für sich – in der Pflicht. So haben Sie auf jeden Fall mindestens einen weiteren Schuldner, an den Sie sich halten können.
Die Aufnahme mehrerer Personen in den Mietvertrag hat noch einen weiteren Vorteil. Kommt es einmal zu einem Gerichtsverfahren, kann nicht ein Mieter einen der anderen als Zeugen benennen. Schließlich sind Sie alle Partei des Rechtsstreits und können nicht Zeuge in eigener Sache sein.